Martin Junghöfer

Dipl.-Psych. {1}
Psychologischer Psychotherapeut {2}
(VT) {3}
Fachpsychologe Diabetes (DDG) {4}
Arztregister Nr.: 81545 KV Nordrhein Bezirksstelle Köln (5)

Kritische Anmerkungen (6)

Fragebogen zur Therapeutenwahl (7)

Wahrscheinlich werden Sie bereits festgestellt haben, dass es im Bereich Psychotherapie eine für Laien schwer überschaubare Vielfalt an Berufsbezeichnungen, Qualifikationen und Therapierichtungen gibt.

Ich möchte Ihnen deshalb zunächst einige orientierende Hinweise geben, die Ihnen hoffentlich den „Urwald“ etwas durchsichtiger erscheinen läßt und Ihnen auch ein gezielteres Vorgehen bei der Suche nach einem Psychotherapeuten ermöglichen.

Für das Folgende gilt: ich bemühe mich soweit als mir möglich um Objektivität, es fließt hier aber auch ein erheblicher Teil an subjektiver Meinung ein. Nach meiner Erfahrung läßt sich dies alles auch gar nicht immer klar auseinanderhalten! Und letztlich kann und will ich aus meinem Herzen auch keine Mördergrube machen: ich stehe zu meinen Meinungen, bin aber auch bereit, sie zu hinterfragen und gegebenenfalls zu verändern.

{1}:…Unterschied: Psychologe - Diplom-Psychologe:

Psychologie ist eine Wissenschaft, die an Universitäten gelehrt wird.
Psychologie ist die Wissenschaft vom Verhalten und Erleben. (Minimaldefinition)
Nach erfolgreichem Abschluß des Studium (Diplomarbeit, schriftliche und mündliche Prüfungen) wird einem der akademische Grad eines Diplom-Psychologen verliehen. Alle und nur die, die ein Psychologiestudium erfolgreich beendet haben, sind Diplom-Psychologen.

Viele Studenten hören während ihres Studiums an der Universität aus Interesse Vorlesungen oder belegen einige Kurse in Psychologie. Die sind am Ende natürlich keine Diplom-Psychologen. Aber in manchen Lebensläufen o.ä. ließt man dann Bezeichnungen wie z.B. „Studium der Psychologie“. Andere wiederum lernen an Heilpraktikerschulen oder sonstigen nicht-staatlich-anerkannten „Instituten“ Psychologie mit oder ohne ebenso nicht anerkannten Abschlüssen. Viele dieser Leute nennen sich „Psychologen“. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eindeutig entschieden, dass die Bezeichnung „Psychologe“ irreführend ist und sich nur Diplom-Psychologen auch Psychologen nennen dürfen. Seitdem gibt es eine Vielzahl von Phantasiebezeichnungen für die Nicht-Diplom-Psychologen, die dann teils verboten werden oder sich halten. Es geht hier vor allem darum, die Bevölkerung vor Scharlatanen zu schützen!

Nach meiner persönlichen Meinung besteht der entscheidende Unterschied zwischen einem Diplom-Psychologen und einem „Nicht-Diplom-Psychologen“ darin, dass ersterer währen seines Studiums gelernt hat, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten und zu denken, was i.W. beinhaltet, sich selbst und seine Arbeit kritisch zu beurteilen, ja vor allem Selbstkritik als wesentlichen Bestandteil seiner Arbeit anzusehen.
Darin unterscheidet er sich von Scharlatanen!

Psychotherapeut:
{2}:…Unterschied: Psychologischer Psychotherapeut - Ärztlicher Psychotherapeut:

Der Psychologe hat Psychologie studiert, der Arzt hat Medizin studiert.
Die Minimaldefinitionen beider Wissenschaften lauten:
Psychologie ist die Wissenschaft vom Verhalten und Erleben.
Medizin ist die Wissenschaft vom gesunden und kranken Lebewesen.

Zum Psychotherapeuten werden beide durch eine psychotherapeutische Zusatzausbildung.

Unterschied: Ärztlicher Psychotherapeut - Psychiater:

Der Psychiater hat Medizin studiert und ist aus psychotherapeutischer Sicht ein Spezialfall des Mediziners:
als Facharzt für seelische Erkrankungen oder Störungen geht er erst mal von der körperlichen Seite an psychische Probleme heran. In seinem Studium hat er sich – wie alle Mediziner - in erster Linie mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers beschäftigt und gelernt, diese Krankheiten hauptsächlich mit Medikamenten zu behandeln. Nach Abschluss des Medizinstudiums hat er in medizinischen Einrichtungen eine mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater absolviert.
Erst dann, wenn er eine psychotherapeutische Zusatzausbildung erworben hat, ist er berechtigt, Psychotherapie auszuüben und eine entsprechende Zusatzbezeichnung zu führen.


{3}:…Psychotherapeutische Ausrichtungen:
Unterschied: Verhaltenstherapie - Psychoanalyse - Tiefenpsychologie:

Verhaltenstherapie ist die wissenschaftliche kontrollierte Anwendung der Wissenschaft Psychologie.

Die Psychoanalyse ist ein mehrschichtiges System von Theorien über Auswirkungen unbewusster psychischer Abläufe auf das Fühlen, Denken und Handeln von Menschen

Die Tiefenpsychologie ist die zusammenfassende Bezeichnung für psychotherapeutische Schulen (ausgehend von Sigmund Freud, Alfred Adler und Carl Gustav Jung), die sich um die Erforschung der Psyche mit dem Postulat des Unbewussten bemühen.

Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapien haben also per definitionem nichts mir der Wissenschaft Psychologie zu tun; diese drei bilden ein eigenständiges Gebäude von teils wissenschaftlich, teils weltanschaulich fundierten Methoden, wobei es – natürlich – gewisse Schnittmengen mit der Psychologie gibt.

Um dem hier aufscheinenden „Methodenstreit“ möglichst schnell zu entgehen, erläutere ich hier die praktische Unterscheidung zwischen Verhaltenstherapie (VT) und Tiefenpsychologie (TP):

Jede Störung des Verhaltens und Erlebens hat verursachende und aufrechterhaltende Bedingungen. Die verursachenden Bedingungen (Ursachen) haben irgendwann in der Entwicklung dieses Menschen die Grundlagen für diese Störung gelegt. Dann ist die Störung irgendwann ausgebrochen, u.U. lange nach der Ursachenlegung, und wird dann aufrechterhalten („am kochen gehalten“) durch Bedingungen, die in der Gegenwart wirken und die meistens nichts mehr gemein haben mit den ursprünglich verursachenden Bedingungen.

In der Therapie der Störung kümmern sich Verhaltenstherapeuten zuerst und überwiegend um die aufrechterhaltenden Bedingungen, Tiefenpsychologen gehen zuerst und überwiegend an die verursachenden Bedingungen heran. Erst dann, wenn das längere Zeit nicht zu befriedigenden Ergebnissen führt, gehen heutzutage Verhaltenstherapeuten auch an verursachende Bedingungen heran und Tiefenpsychologen an aufrechterhaltende Bedingungen.

Jetzt gibt es innerhalb der Verhaltenstherapie (VT) noch das Eigenschaftswort „kognitiv“, also die Kognitive Verhaltenstherapie. Was ist das?

Die Kognitive Verhaltenstherapie ist eine Weiterentwicklung der Verhaltens--therapie.

Ursprünglich wurde die VT entwickelt als Anwendung eines Teilbereichs der Psychologie und zwar des Behaviorismus. Der Behaviorismus war das krasse Gegenteil der hochspekulativen Tiefenpsychologie und beschränkte das wissenschaftliche Vorgehen (Forschung, Theoriebildung und Anwendung) auf von außen beobachtbare Ereignisse. Damit wurde Psychologie letztlich zur Naturwissenschaft. Die Psychologie entwickelte sich weiter und somit führte die Integration neuerer Erkenntnisse in die Psychologie und damit auch in die VT zur „kognitiven Wende“: vor allem zu nennen sind dabei: die Entdeckung von Mediatorenprozessen, von sozialem Lernen, die Entwicklung der Kybernetik, der Informationstheorien und der Linguistik.

  Die m.E. treffendste Definition von Kognition stammt von FESTINGER (Theorie der kognitiven Dissonanz): „Mit dem Begriff Kognition meine ich ... irgendeine Kenntnis, Meinung oder Überzeugung von der Umwelt, von sich selbst oder von dem eigenen Verhalten.“

Kognitive Verhaltenstherapie ist – wie GRAWE, DONATI und BERNAUER in ihrem Meilenstein der vergleichenden Psychotherapieforschung (Psychotherapie im Wandel) festgestellt haben, die Methode der Wahl bei fast allen psychischen Störungen.

Ich bin bzw. arbeite als Kognitiver Verhaltenstherapeut!

Als solcher stehen mir alle Methoden der klassischen VT und der kVT zu Verfügung, von der systematischen Desensibilisierung bis zur Hypnose.

Welche Methoden ich anwende, ergibt sich allerdings immer erst aus der Verhaltensanalyse!

Konsequente Kognitive Verhaltenstherapie bedeutet immer, dass man mit dem Individuum, das man vor sich hat, ganz individuell arbeitet. Man muß also immer die Methoden an die individuellen Bedingungen anpassen und nicht umgekehrt!


{4}:…Fachpsychologe Diabetes (DDG)

Ich habe 24 Jahre in einer Klinik gearbeitet, die u.a. Fachklinik für Diabetes war. Dabei habe ich mit unzähligen Menschen mit Diabetes vom Typ 1 und Typ 2 in verschiedener Weise psychologisch gearbeitet. In Konsequenz davon habe ich die Qualifikation und den Titel des „Fachpsychologen Diabetes (DDG)“ erworben. Zu weiterem klicken Sie bitte auf die Seite „Psychodiabetologie“.


(5): Arztregister - Psychotherapeutengesetz

Mit dem Arztregistereintrag kann ich Psychotherapie mit den meisten Privatkassen und der Beihilfestelle direkt abrechnen.

Es ist schwierig, den Zusammenhang von Diplom, Approbation und Arztregistereintrag verstehbar darzustellen, weil die Leute, die das Psychotherapeutengesetz gemacht haben (Gesundheitsministerium unter der damaligen Leitung von Seehofer), es meines Erachtens damals offensichtlich selber nicht verstanden haben - anders lassen sich die Webfehler nicht erklären!

Das Psychotherapeutengesetz von 1998 hat die berufliche Situation von Diplom-Psychologen, die therapeutisch arbeiten, erstmals rechtlich geregelt, nachdem wir vorher alle mit einem Bein im Gefängnis gestanden haben! Nach über 20-jähriger Beratung ist ein Gesetz entstanden, das an etlichen Stellen holpert und schlecht gemacht ist - dazu unten mehr.

Es wurde der "neue" Beruf des "Psychologischen Psychotherapeuten" geschaffen, die Erlaubnis dazu wurde an eine "Approbation" geknüpft (s.o.). Mit der Approbation darf man also heilkundlich-psychotherapeutisch tätig sein. Um allerdings Kassenpatienten (~ 90% der Bevölkerung) therapieren zu dürfen, hat der Gesetzgeber die Kassenzulassung geschaffen. Eine von mehreren Voraussetzungen zur Erlangung der Kassenzulassung ist der Eintrag ins Arztregister der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Der wesentliche Unterschied zwischen Approbation und Arztregistereintrag ist:

für die Approbation muß man eine Ausbildung in "wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren" nachweisen,

für den Arztregistereintrag muß man eine Ausbildung in "einem vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen anerkannten Behandlungsverfahren" nachweisen; das war in meinem Fall die Verhaltenstherapie.

Die praktische Konsequenz des Arztregistereintrages besteht darin, daß - obwohl es das Gesetz so nicht vorsieht - die meisten Privatkrankenkassen und die Beihilfestelle für Beamte diesen Arztregistereintrag voraussetzen, um den jeweiligen Psychologischen Psychotherapeuten anzuerkennen und mit ihm direkt abzurechnen..


(6): Kritische Anmerkungen

Hier verlasse ich bewußt die "Objektivität", hier lege ich meine - allerdings gut begründete - subjektive Meinung, Auffassung und Überzeugung zu diesem kaum erklärbaren Wirrwarr dar! Es ist teilweise sehr scharf formuliert und regt bestimmt einige, die sich so weit nach unten auf dieser Seite durchgearbeitet haben, zum Widerspruch an: gut so!
In Anlehnung an den Klappentext von Pranges "Werte" trete ich hier der grassierenden Beliebigkeit entgegen und liefere ein engagiertes und streitbares Plädoyer für eine "ordentliche" Psychotherapie! Mein Alter - ich befinde mich an der Schwelle zur Weisheit - führte im Zickzackkurs zu etlichen Lebenserfahrungen.

"Psychologischer Psychotherapeut" ist ein doppeltgemoppelter Begriff, wie bei einem "weißen Schimmel", allerdings drängt sich dann die Frage auf: gibt es auch schwarze Schimmel? Ich habe davon jedenfalls noch nie gehört. Aber bei Psychotherapeuten gibt es das.
Nochmal und deutlicher als oben: Nur Psychologische Psychotherapeuten haben Psychologie studiert, sog. Ärztliche Psychotherapeuten haben NICHT Psychologie studiert. Die Zusatzausbildung in Psychotherapie baut also nur bei Psychologischen Psychotherapeuten auf der Wissenschaft Psychologie auf, bei Ärzten nicht!
Um das Ganze noch ein wenig undurchsichtiger zu machen gibt es bei Ärzten mehrere "Psychotherapie-Bezeichnungen" (ohne Psychiater s.o.), die für den Laien keine Unterschiede bedeuten: "Ärztlicher Psychotherapeut", "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin", "Psychotherapie" usw. Die Zusatzausbildungskriterien sind jeweils andere und - zugegebener Maßen - zumindest für Ärztliche Psychotherapeuten in den letzten Jahren drastisch angehoben worden. Nichtsdestoweniger machen in Deutschland noch tausende Ärzte "Psychotherapie", die nach der vor kurzem erst abgeschafften Ausbildungsordnung nur an drei Wochenenden psychotherapeutische Verfahren gelernt haben, von denen zwei aus Autogenem Training bestanden und ein Wochenende aus psychologischer Gesprächsführung!!! Und die rechnen mit den Kassen ab!
Es war ein Skandal und eine Unverschämtheit sonder gleichen, als die ärztlichen Standesorganisationen und in ihrem Kielwasser die Krankenkassen und letztlich auch der Gesetzgeber die Zusatzqualifikationskriterien für Diplom-Psychologen (die ja schon ein ganzes Studium der Psychologie hinter sich hatten) um ein tausendfaches gegenüber diesen nichtssagenden 3-Wochenenden-Kriterium der Ärzte erhöht haben, um Psychotherapie machen zu dürfen!
Und vorher standen wir alle noch mit einem Bein im Gefängnis: nach der alten Reichsversicherungsordnung und dem Heilpraktikergesetz aus der Nazizeit durften nur Ärzte und Heilpraktiker heilkundlich tätig sein; wer nicht Arzt war oder nicht in einer Prüfung nachgewiesen hatte, daß er keinen Schaden für den "Volkskörper" bedeutet (eine positive Wissensprüfung mußten Heilpraktiker nach dem alten Gesetz nie ablegen!), durfte nicht heilkundlich tätig sein, also auch keine Psychotherapie machen! Demgemäß wurde in Bayern in den 70-er Jahren einige Diplom-Psychologen zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie sich weigerten, diese diskriminierende Heilpraktikerprüfung abzulegen! Deswegen hat der Berufsverband Deutscher Psychologen alle Diplom-Psychologen aufgerufen, die Heilpraktikerprüfung abzulegen, um wenigstens dieses Damoklesschwert loszuwerden. Deswegen habe ich damals auch solch eine Heilpraktikerausbildung gemacht. Dann aber - kurz bevor ich die Prüfung ablegen wollte, gab es eine Erleichterung und ich mußte nur noch in einer eingeschränkten Prüfung nachweisen, daß ich wenigstens etwas Ahnung von Psychotherapie habe!

Die heutigen Zusatzqualifikationskriterien sind für Psychologen und Ärzte immer noch skandalös ungleichgewichtig (4200 zu 300 Stunden Theorie) - wenn man mal davon absieht (was in meinen Augen weiterhin ein übler Witz ist), daß Psychologen Psychologie studiert haben und Ärzte nicht!

In diesem Zusammenhang ist auch die o.g. Unterscheidung von Approbation und Arztregistereintrag - und damit auch der Kassenzulassung für Psychologen - äußerst kritisch zu beurteilen:
Psychologische Psychotherapeuten wenden "wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren" an, Psychotherapeuten mit Kassenzulassung wenden "ein vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen anerkanntes Behandlungsverfahren" an. D.h.:
1. Überwiegend Ärzte, die nicht Psychologie studiert haben, definieren, was Psychotherapie ist - da erübrigt sich jeder Kommentar!
2. Das, was kassenzugelassene Psychotherapeuten machen dürfen, ist unterhalb des wissenschaftlich anerkannt Möglichen! Das ist m.E. "Schaden am Volkskörper"!
3. Innerhalb der vom Bundesausschuß anerkannten Verfahren befinden sich etliche, die bislang keinen wissenschaftlichen Effizienznachweis erbracht haben! Hier ist Ideologie am Werk!

Um es noch deutlicher zu sagen: Freud, der bekannteste unter den "Tiefenpsychologen", war kein Psychologe, sondern Nervenarzt. Das Gedankengebäude, das er geschaffen hat, hat mit Wissenschaft nichts, aber auch gar nichts zu tun, es ist eine in sich geschlossene Weltanschauung! Es lag damals in der Luft, solche neuen Weltanschauungen zu kreieren: auf gleicher Ebene liegen Steiner mit seiner Anthroposophie, Hahnemann mit seiner Homöopathie, auch Marx mit seinem Kommunismus, um nur die herausragensten zu nennen. In neuerer Zeit hat Hubbard mit seiner Scientology ähnliches gemacht: alles in sich geschlossene, unkritisierbare Weltanschauungsgebäude.
Nun stelle man sich vor, die Kasse bezahlt den langen Marsch in die Scientology: zu Recht unvorstellbar! Aber sie zahlt den langen Marsch in die Psychoanalyse!

Nachgerade nur als makaber ist es m.E. anzusehen, wenn ein Facharzt für Psychotherapeutische Medizin seinen Facharzt in dem vom Bundesausschuß anerkannten Verfahren "Verhaltenstherapie" macht! Verhaltenstherapie ist die Anwendung der Wissenschaft Psychologie: wenn man also den Anwendungsteil lernt ohne das notwendigerweise daruntergehörende Wissenschaftsfundament, dann geriert Verhaltenstherapie zum hohlen, sinnlosen, beliebigen Tun!

Ich bin der festen Überzeugung, daß ein Großteil des schlechten Ansehens, das Psychologen und Psychotherapeuten vor allem in Deutschland haben, vor allem darin begründet liegt, daß viel zu viele Nicht-Diplom-Psychologen mit wissenschaftlich nicht anerkannten Verfahren, unhinterfragt von allen Kassen bezahlt, herumagieren - neben den vielen Scharlatanen!

Ich möchte noch einen anderen Aspekt des psychologisch-psychotherapeutischen Geschehens kritisch beleuchten, nämlich die Frage: was unterscheidet eigentlich die Arbeit eines Psychologischen Psychotherapeuten von der eines Ärztlichen Psychotherapeuten? Beschränkt sich das darauf, daß Ärzte zusätzlich noch Medikamente verschreiben dürfen und Psychologen nicht? Oder gibt es da noch was anderes?
Zu Anfang und im Mittelteil meiner Berufslaufbahn galten unter Psychologen, die psychotherapeutisch arbeiteten, einige wichtige Übereinkünfte, die im Wesentlichen mit der Unterscheidung von Psychologe und Arzt zu tun hatten.

Erstens sprachen wir nicht von "Patienten" sondern von "Klienten". Da steckt weit mehr drin als nur verschiedene Bezeichnungen für ein und dieselbe Sache! Neben vielem anderen spiegelt sich hier das unterschiedliche Herrschaftsgebaren der beiden Berufsgruppen wider: Patienten stehen unter einem Fachmann, der über den Kopf hinweg entscheidet, was zu geschehen hat; Klienten stehen auf gleicher Ebene, man hat ein Arbeitsbündnis von Fachleuten unterschiedlichen Inhalten: der Klient ist Fachmann für sein Leben, ich als Psychologe bin "nur" Fachmann für Psychologie, ich biete ihm meine Dienste an, ich bestimme nicht über ihn! In neuerer Zeit wird diese grundlegende Unterscheidung an dem Begriffspaar "Compliance" und "Empowerment" diskutiert und teilweise umgesetzt. Ich höre fast keinen Psychologischen Psychotherapeuten mehr von "Klienten" reden, sondern nur noch von "Patienten"! Das ist m.E. zumindest eine äußerst ungute Entwicklung!

Der zweite Aspekt bezieht sich auf die Beschreibung des Behandlungsauftrages bzw. des Behandlungsinhaltes. Früher galt: Ärzte stellen eine Diagnose, Psychologen beschreiben, was jemand macht und fühlt/erlebt. Auch dieses beschreibt eine grundlegend andere Herangehensweise an Probleme. Ärzte untersuchen, d.h. sie trennen erst einmal die Krankheit von der Person, mit der sie zu Anfang noch reden, dann kommen i.R. technische Hilfsmittel zum Einsatz (z.B. Röntgen, Labor usw.) und am Ende stellen sie eine Diagnose: der Patient hat die XY-Krankheit; und daraus wird die Behandlung abgeleitet. Psychologen gingen (gehen?) anders vor: sie reden mit ihren Klienten (s.o.) wohl wissend, daß er sich dabei schon verändert; dieser Prozess wird fortgesetzt, bis zumindest der Klient - manchmal auch der Therapeut - das Arbeitbündnis zufrieden beendet. Eine Diagnose im Sinne von: er hat diese oder jene Neurose (=medizinischer Begriff) war nicht nur nicht nötig, sondern hätte vielfach den Prozess gestört! Nun sah man sich als Psychologe, wenn man mit Ärzten zusammenarbeitete immer wieder den ärztlichen Forderungen nach Diagnosen konfrontiert: "ich will nicht wissen, was er macht, ich will wissen, was er hat!" (hundertfacher Originalton meiner ärztlichen KollegInnen). Diesem durchaus verständlichen Bedürfnis (Ärzte denken halt wie Ärzte und das sollen sie auch) ist man dann immer nachgekommen und hat eine Diagnose (= medizinische Begrifflichkeit) geliefert, wohl wissend, daß man damit psychologisch gesehen nicht nur sein Terrain verlassen hat, sondern oft auch erheblich falsch lag! Vor allem aber dann, wenn man in freier Praxis versuchte, Psychotherapie von Kassen bezahlt zu bekommen, saß man genau in dieser Falle, daß man gezwungen wurde, mit medizinischen Begriffen psychologisches Tun zu beschreiben und zu begründen! Seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes ist das nun wiederum die Realität aller Psychologen geworden, die die Kassenzulassung haben. Und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß dieser Zwang von außen für die meisten Psychologen zum inneren Habitus geworden ist: sie unterscheiden sich gar nicht mehr von Ärzten: sie arbeiten mit "Patienten", stellen "Diagnosen" und behandeln psychische "Krankheiten" und "Störungen"! Psychologen sollten aber nicht Krankheiten behandeln, sondern mit Menschen arbeiten - und das ist etwas grundlegend anderes! Nur - wenn sie das konsequent tun, verstehen das u.U. die Kassen nicht und zahlen nicht!
Dieses Dilemma - im Fachjargon "Kognitive Dissonanz" - wird m.E. nach irgendwann entweder hochkochen und explodieren, und dann wird es zur nicht immer sachgerechten Klärung der Unterschiede kommen - oder implodieren und dann verschwinden die Psychologen, weil sie versäumt haben, den positiven Unterschied zu Ärzten offen und offensiv darzulegen. Im Moment scheint es so zu sein, daß schon allein die Frage nach dem Unterschied von Ärztlichen zu Psychologischen Psychotherapeuten Züge eines Tabubruches hat.

 

(7) Fragebogen zur Therapeutenwahl:

Die Ausführungen auf dieser Seite sollen dabei helfen, den Psychojungle etwas übersichtlicher zu machen. Zusätzlich soll Ihnen bei der Suche nach einem für Sie guten Psychotherapeuten geholfen werden Vor etwa 25 Jahren habe ich einen Fragebogen gefunden, der geeignet ist, die Unsicherheit zu reduzieren, ob denn der Therapeut, den man gefunden hat, der "richtige" ist. Er befindet sich hinten in dem Büchlein "Ich kann, wenn ich will" von Arnold Lazarus und Allen Fay. Die meisten meiner Klienten haben positive Erfahrungen damit gemacht. Ich habe die etwas holprige Übersetzung etwas geglättet.

 

PDF-Datei: Fragebogen zur Therapeutenwahl